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GTC 2012: Die GK110-Schöpfer über Performance und zukünftige Herausforderungen

Nvidias Kepler-Entwickler Jonah Alben und John Danskin über die Performance von GK110, dessen Entwicklung und Herausforderungen bei der GPU-Entwicklung.



Auf dem TETRA World Congress in Dubai wurde über die nächste Herausforderung diskutiert: Der Netzbetreiber Airwave zeigte sich zuversichtlich, mit seinem eigens aufgebauten Apollo-Netzwerk die Sommerspiele zu stemmen.

Nicht leicht: Wissenschaftsverlag boykottieren



Google erweitert Suchfunktion um Informationsdatenbank

Die Betreiber der Suchmaschine haben eine weitere Neuerung vorgestellt. Mit dem Knowledge Graph verfügt Google nun über eine Informationsdatenbank, die Fakten zu Hunderten Millionen Objekten und deren Beziehung zueinander enthält.



Der Consulter Solon prognostiziert in den nächsten vier Jahren ein Anwachsen des Datenvolumens, das durch Mobilgeräte verursacht wird, auf das 15-fache des heutigen Wertes. Netzbetreiber sollten früh vorbeugen, meint die Management-Beratungsfirma.

Facebook: Frage nach Daten-Eigentum geklärt?



SpaceX-Transport zur ISS soll Samstag starten

Der erste kommerzielle Flug zur Internationalen Raumstation ISS soll am Samstag starten. Es soll Fracht zur Station geflogen und nicht mehr benötigte Geräte zur Erde zurückgebracht werden.



Die neuen Regeln des BVMI bringen bezüglich der Erfassung und Wertung ausschließlich online verfügbarer Singles und Alben Veränderungen mit sich: Rein virtuelle Alben sind ab sofort für die Charts zugelassen und werden automatisch erfasst.

Frau steuert Roboterarm mit ihren Gedanken



Emulex bietet Netzwerkkarten mit neuer Ausstattung

In Kooperation mit Myricom bietet Emulex für seine 10-Gigabit-Ethernetkarten Softwarepakete an, die auf spezielle Anwendungsszenarien ausgerichtet sind.



ITU-Generalsekretär Touré schlägt kleine, konkrete Schritte anstatt ideologisch geführter Grundsatzdebatten vor: gegen "Safe Harbour"-Staaten, für Kinderschutz.

GTC 2012: Blick ins Herz von Nvidias HPC-Superchip



EU-Kommission beobachtet Microsofts Browserpolitik

Mozillas Kritik an der Browserbeschränkung bei Windows RT zieht offenbar weitere Kreise: Ein Sprecher der EU-Kommission teilte laut Berichten mit, dass man das Verhalten des Software-Konzerns genau im Auge behalte.



Die Bundeswehr hat für ihre Soldaten jetzt eigene Richtlinien für deren Verhalten in sozialen Netzwerken wie Facebook. Das Papier erkennt die Besonderheiten der Kommunikation im Internet an.

Netzpolitik auf dem LinuxTag 2012



lieske-elektronik e.K. - Liefer- und Zahlungsbedingungen

I. Allgemeines


1. Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Grundlage aller Lieferverträge, Leistungen und Angebote des Verkäufers. Der Käufer erkennt sie für den vorliegenden Vertrag, sowie für alle künftigen Geschäfte als für ihn verbindlich an. Er verzichtet auf die Geltendmachung eigener Allgemeinen Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.

2. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen, ergänzende Vereinbarungen und Nebenabreden bedürfen grundsätzlich der Schriftform.

 

II. Angebot, Vertragsschluss und Preise


1. Die Angebote und Angaben des Verkäufers sind, vorbehaltlich Ziff. 3 oder anderslautender schriftlicher Vereinbarungen, auch bezüglich der Preisangaben, freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung des Verkäufers.

2. Der Verkäufer behält sich eine Preiserhöhung vor, wenn ohne eine solche der Preis der Ware zur Lieferzeit nicht mehr dem Marktpreis entspricht. Preisänderungen, die aufgrund von Änderungen von Zöllen, Ein- und Ausfuhrgebühren, Devisenbewirtschaftung, Kursschwankungen, Allocationware etc. notwendig werden, bleiben vorbehalten.

3. Soweit nicht anders angegeben, hält sich der Verkäufer an die in seinen Angeboten enthaltenen Preise 7 Tage ab deren Datum gebunden. Maßgebend sind ansonsten die in der Auftragsbestätigung des Verkäufers genannten Preise zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer.

4. Verpackung, Versandspesen, Transportversicherung und Zollgebühren sind in den Angeboten des Verkäufers nicht enthalten und werden dem Käufer gesondert berechnet.

5. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur  verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.

6. Die Verkaufsangestellten des Verkäufers sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrags hinausgehen.

 


III. Liefer- und Leistungszeit

1. Liefertermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform. Die Frist ist eingehalten, wenn der Versand vor Fristablauf erfolgt. Gerät der Verkäufer danach in Lieferverzug, so kann der Käufer nach Setzen einer angemessenen Nachfrist nur nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen vom Vertrag zurücktreten.

2. Die Dauer der vom Käufer gesetzlich zu setzenden Nachfrist wird auf zwei Wochen festgelegt, die mit Eingang der Nachfristsetzung beim Verkäufer beginnt.

3. Bei vom Käufer gewünschten Änderungen, die sich auf die vereinbarte Lieferfrist auswirken, verlängert sich diese vereinbarte Lieferfrist in angemessenem Umfang.

4. Lieferungs- und Leistungsverzögerungen aufgrund von Verstößen gegen geistige Schutzrechte und dadurch bedingte Lieferverbote, Fabrikations- oder Lieferstörungen bei den Vorlieferanten oder beim Verkäufer, durch höhere Gewalt, Verkehrsstörungen, Streik, Aussperrung u.a.m, hat der Verkäufer auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen den Verkäufer, die Lieferzeit um die Dauer der Behinderung zu verlängern zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

5. Der Verkäufer behält sich vor, eine versprochene Leistung im Falle ihrer Nichtverfügbarkeit nicht zu erbringen. Der Verkäufer ist auch zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, es sei denn die Teillieferung oder Teilleistung ist für den Käufer nicht von Interesse.

6. Der Verkäufer behält sich den Rücktritt für den Fall vor, dass er selbst in einem kongruenten Deckungsgeschäft nicht richtig oder nicht rechtzeitig beliefert wurde. Der Verkäufer behält sich auch ein Rücktrittsrecht vor, wenn trotz zumutbarer Anstrengung zur Beschaffung der Ware, die Ware nicht geliefert werden kann.

7. Der Käufer ist beim Versendungskauf verpflichtet, die Ware bei Lieferung anzunehmen. Kommt er damit in Verzug, so kann der Verkäufer eine nochmalige Lieferung so lange verweigern, bis der Kaufpreis gezahlt wurde. Wenn der Käufer nach Ablauf einer ihm gesetzten Nachfrist die Annahme der Liefergegenstände verweigert oder erklärt, die Ware nicht abnehmen zu wollen, kann der Verkäufer die Erfüllung des Vertrages verweigern und ist berechtigt, als Schadensersatz wahlweise entweder pauschal 20% des vereinbarten Kaufpreises oder den Ersatz des effektiv entstandenen Schadens vom Käufer zu fordern. Unabhängig davon trägt der Käufer alle entstandenen Lager- und erneute Lieferkosten.

8. Mit Eintritt des Annahmeverzugs geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs auf den Käufer über.

9. Die Einhaltung der Liefer- und Leistungsverpflichtungen des Verkäufers setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Käufers voraus.

 

IV. Versand und Gefahrenübergang

1. Alle Sendungen, sowie etwaige Rücksendungen reisen auf Gefahr des Käufers. Die Gefahr geht, auch wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist, auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung die Betriebsstätte des Verkäufers verlassen hat.

2. Sendungen an den Verkäufer sind, soweit nicht anderes vereinbart worden ist, stets freizumachen. Besteht ein Anspruch des Kunden, für den Transport nicht aufkommen zu müssen, z.B. bei einem Gewährleistungsfall, erhält er nach Feststellung dieses Anspruchs seine Auslagen ersetzt. Unfreie Sendungen werden nicht angenommen. Evtl. höhere Kosten als für den Versand als Postpaket können nicht übernommen werden. Die Rücksendung hat ordnungsgemäß als Postpaket zu erfolgen. Bei einer Rücksendung ist das ausgefüllte Rücksendeformular beizufügen, zu finden unter:  
http://www.lieske-elektronik.de/formulare/rma.pdf

3. Der Verkäufer ist berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, Lieferungen im Namen des und für Rechnung des Käufers zu versichern.

 

V. Gewährleistung und Haftung


1. Lieferungen des Verkäufers sind nach Empfang unverzüglich auf ihre Mangelfreiheit zu überprüfen. Minder- oder Falschlieferungen, sowie etwaige Mängel, sind innerhalb einer Woche (eingehend beim Verkäufer), schriftlich unter Angabe der Rechnungsnummer zu rügen. Mängel, die zunächst nicht erkannt werden konnten, sind sobald sie erkannt werden unverzüglich und innerhalb der Verjährungsfrist des gesetzlichen Gewährleistungsanspruches dem Verkäufer anzuzeigen.

2. Der Verkäufer haftet nur für Mängel, die bereits bei Lieferung bestanden und nachweislich auf Lieferungs-, Fabrikations- oder Materialfehlern beruhen. Die Gewährleistung bezieht sich auf Ersatzteile und Arbeitslohn. Die Gewährleistung beginnt mit dem Tag des Kaufes und bezieht sich auf das Gerät mit sämtlichen Einzelteilen. Sie kann vom Verkäufer in der Form geleistet werden, dass Teile, die nachweislich aufgrund von Fabrikations- und Materialfehlern defekt geworden sind, ausgetauscht oder repariert werden. Nach seiner Wahl kann der Verkäufer statt Nachbesserung auch Ersatzlieferung einzelner oder aller Teile leisten. Ein Recht auf Rücktritt oder Herabsetzung der Vergütung besteht nur dann, wenn der reklamierte Mangel nach zweimaligem Versuch, wofür angemessen Zeit und Gelegenheit bestanden haben muss, nicht behoben werden konnte. Eine Verlängerung der Gewährleistung besteht dadurch nicht. Austauschteile gehen in das Eigentum des Verkäufers über. Durch die Gewährleistung werden weitergehende Ansprüche, insbesondere solche auf Schadensersatz, nicht begründet. Ausgenommen von der Gewährleistung sind Schäden die durch normale Abnutzung, unsachgemäße Behandlung und Eingriffe durch den Käufer oder sonstige Dritte verursacht wurden. Schäden durch Nichtbeachtung der Bedienungsanleitung, durch fahrlässige Behandlung oder Missbrauch sind ebenfalls von der Gewährleistung ausgeschlossen. Geräte, die äußerlich beschädigt oder geöffnet wurden (z.B. beschädigter Sicherheitsaufkleber), können nicht mehr im Rahmen der Gewährleistung behandelt werden.

3. Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen des Verkäufers oder Herstellers nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfallen Ansprüche wegen Mängel der Produkte, wenn der Käufer eine entsprechende substantiierte Behauptung, dass erst einer dieser Umstände den Mangel herbeigeführt hat, nicht widerlegt.

4. Bei berechtigter Rüge trägt der Verkäufer im Falle einer Ersatzlieferung auch die Kosten für den Versand. Die Geltendmachung weiterer Schadensersatzansprüche, insbesondere von Folgeschäden, ist ausgeschlossen, soweit die Mängel nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.

5. Soweit vom Hersteller für den Liefergegenstand eine selbständige Garantie gegenüber dem Käufer gewährt wird, richten sich Art und Umfang der Garantieleistungen ausschließlich nach dem Inhalt der Herstellergarantie. Aus dieser Garantie kann ausschließlich der Hersteller in Anspruch genommen werden. Die den Verkäufer nach den Ziffern 1-3 treffende Gewährleistungsverpflichtung bleibt hiervon unberührt.

6. Die Einsendung der beanstandeten Ware an den Verkäufer muss in dem dazugehörigen Original-Karton erfolgen; die Ware muss ordnungsgemäß verpackt sein.

7. Bei unberechtigter Reklamation bleibt dem Verkäufer die Berechnung einer Aufwandsentschädigung für die durchgeführten Prüfmaßnahmen vorbehalten. Die Höhe ist abhängig vom Aufwand, beträgt minimal jedoch 15,- Euro

8. Der Käufer ist zur Sicherung der von ihm auf den Liefergegenstand aufgespielten Daten durch Überspielung auf externe Datenträger verpflichtet. Anderenfalls haftet der Verkäufer nicht für die Wiederbeschaffung der Daten. Die Gewährleistung beinhaltet die Wiederherstellung des Auslieferungszustandes, sowie das Zurückspielen der Datensicherung.

9. Nichterhalt der Ware ist dem Verkäufer spätestens zwei Wochen nach Erhalt der Rechnung anzuzeigen.

10.Ansprüche wegen Mängel gegen den Verkäufer stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar.

11.Die Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse in den Absätzen 2 und 4 gelten nicht für Ansprüche, die wegen arglistigen Verhaltens des Verkäufers entstanden sind, sowie bei einer Haftung für gesondert vom Verkäufer schriftlich individuell zugesicherte Beschaffenheitsmerkmale sowie für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz. Soweit die Haftung des Verkäufers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für Angestellte, Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Verkäufers.

 

VI. Eigentumsvorbehalt

1. Die Ware bleibt Eigentum des Verkäufers bis zur Bezahlung sämtlicher, auch künftig entstehender Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer (Vorbehaltsware).

2. Der Käufer darf über die Vorbehaltsware nicht ohne Zustimmung des Verkäufers verfügen oder diese verarbeiten. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung etc.) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an den Verkäufer ab. 

3. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf das Eigentum des Verkäufers hinweisen, und diesen unverzüglich benachrichtigen, damit der Verkäufer seine Eigentumsrechte durchsetzen kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, dem Verkäufer die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Käufer.

4. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers – insbesondere Zahlungsverzug – ist der Verkäufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware herauszuverlangen.

 


VII. Zahlung


1. Die Lieferung erfolgt per Nachnahme oder Vorkasse, soweit keine anderen Zahlungsmodalitäten vereinbart sind. Behörden und öffentl. Einrichtungen werden auf Rechnung beliefert. Die Preise sind Barpreise, auf die kein Skontoabzug mehr möglich ist. Schulen erhalten 2% Schulrabatt. Bei Vorkassezahlung erhalten gewerbliche Kunden 2% Rabatt, Reseller 1% Rabatt. Waren-Reservierungen bei Vorkasselieferungen sind nur für drei Tage gültig.

2. Die Zahlungen gelten erst an dem Tage als geleistet, an welchem der Verkäufer über den Rechnungsbetrag verlustfrei verfügen kann. Banküberweisungen müssen durch den Käufer so durchgeführt werden, dass der Käufer den Betrag ohne Abzug von Gebühren, Kosten und Steuern durch die überweisende oder die empfangende Bank zufließt.

3. Im Falle eines Zahlungsverzuges hat der Verkäufer Anspruch auf Verzugszinsen gemäß §288 BGB sowie auf Ersatz des durch den Verzug entstehenden Schadens.

4. Sämtliche Zahlungen werden grundsätzlich auf die ältere Schuld angerechnet, unabhängig von anderslautenden Bestimmungen des Käufers. Sind bereits Kosten der Beitreibung und Zinsen entstanden, wird die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung angerechnet.

5. Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden sind oder unstreitig sind.

6. Für jedes Mahnschreiben ist der Käufer verpflichtet, dem Verkäufer eine Gebühr von 10 Euro zu bezahlen. Bankgebühren durch Rückbuchungen hat der Käufer zu tragen.

 

VIII. Software und Literatur


1. Bei Lieferung von Software gelten über diese Bedingungen hinaus die besonderen Lizenz- und sonstigen Bedingungen des Herstellers. Mit der Entgegennahme der Software erkennt der Käufer deren Geltung ausdrücklich an.

2. Haftung für Schäden (z.B. Datenverlust), die durch die Verwendung der Software entstehen, wird nicht übernommen. Bei Individualanfertigungen werden jedoch grobe Fehler kostenlos beseitigt. Als grobe Fehler gelten solche Fehler, die eine bestimmungsgemäße Verwendung der Software verhindern.

 

IX. Gesetzliche Rücknahmeverpflichtungen nach dem ElektoG


1. Der  Käufer ist verpflichtet, die gelieferte Ware, sofern sie in den sachlichen Anwendungsbereich des Elektrogesetzes (ElektroG) fällt, nach Beendigung der Nutzung auf seine Kosten nach den gesetzlichen Vorgaben zu entsorgen. Er stellt den Verkäufer von der Rücknahmepflicht sowie von diesbezüglichen Ansprüchen Dritter frei.

2. Die Verpflichtungen und die Freistellung gemäß Ziff. 1 verjähren innerhalb eines Jahres seit der endgültigen Beendigung der Warennutzung, die dem Verkäufer vom Käufer schriftlich mitzuteilen ist. Die Frist beginnt mit Eingang der schriftlichen Mitteilung beim Verkäufer. 

3. Liefert der Käufer die Ware an Unternehmer bzw. nicht an private Haushalte weiter, so hat er diesen vertraglich die Verpflichtung  aufzuerlegen, die Geräte nach Beendigung der Nutzung nach den gesetzlichen Vorgaben zu entsorgen, die dadurch entstehenden Kosten zu tragen und für den Fall der erneuten Weiterlieferung eine entsprechende Verpflichtung zur Übertragung der vorgenannten Pflichten zu vereinbaren.

4. Bei einem Verstoß des Käufers gegen Ziff. 1 bis 3. ist dieser verpflichtet, die dem Verkäufer durch Rücknahme, Entsorgung etc. entstehenden Kosten zu tragen.

 

X. Datenschutz / Kundendaten


1. Der Kunde ist damit einverstanden, dass im Rahmen der Geschäftsbeziehungen durch den Verkäufer personenbezogene Daten im Sinne des Datenschutzgesetzes gespeichert und verarbeitet werden dürfen, soweit dies im Rahmen der Durchführung dieses Vertrages zweckmäßig ist.

 

XI. Anwendbares Recht, Teilunwirksamkeit


1. Auf alle Rechtsbeziehungen zwischen Verkäufer und Käufer findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die Anwendung des UN-Kaufrecht wird ausdrücklich ausgeschlossen.

2. Sollte eine Bedingung in diesen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Eine unwirksame Bestimmung ist durch diejenige wirksam zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

 

XII. Leistungsort, Gerichtsstand


1. Leistungsort für alle Verpflichtungen der Parteien ist der Ort, an welchem der Verkäufer zur Zeit der Entstehung des Schuldverhältnisses seinen Wohnsitz hatte.

2. Ist der Besteller Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, oder liegt ein grenzüberschreitender Sachverhalt vor, so wird als Gerichtsstand Freiburg i.Br. vereinbart. Der Verkäufer kann den Käufer stets auch am Sitz des Käufers verklagen.


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