I. Allgemeines
1.
Die
nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Grundlage aller
Lieferverträge, Leistungen und Angebote des Verkäufers. Der Käufer erkennt sie
für den vorliegenden Vertrag, sowie für alle künftigen Geschäfte als für ihn
verbindlich an. Er verzichtet auf die Geltendmachung eigener Allgemeinen
Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen. Gegenbestätigungen des Käufers unter
Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit
widersprochen.
2. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen,
ergänzende Vereinbarungen und Nebenabreden bedürfen grundsätzlich der
Schriftform.
II. Angebot, Vertragsschluss und
Preise
1.
Die Angebote und
Angaben des Verkäufers sind, vorbehaltlich Ziff. 3 oder anderslautender schriftlicher
Vereinbarungen, auch bezüglich der Preisangaben, freibleibend und
unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur
Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung des
Verkäufers.
2.
Der Verkäufer
behält sich eine Preiserhöhung vor, wenn ohne eine solche der Preis der Ware
zur Lieferzeit nicht mehr dem Marktpreis entspricht. Preisänderungen, die
aufgrund von Änderungen von Zöllen, Ein- und Ausfuhrgebühren,
Devisenbewirtschaftung, Kursschwankungen, Allocationware etc. notwendig werden,
bleiben vorbehalten.
3.
Soweit nicht
anders angegeben, hält sich der Verkäufer an die in seinen Angeboten
enthaltenen Preise 7 Tage ab deren Datum gebunden. Maßgebend sind ansonsten die
in der Auftragsbestätigung des Verkäufers genannten Preise zuzüglich der
jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer.
4.
Verpackung,
Versandspesen, Transportversicherung und Zollgebühren sind in den Angeboten des
Verkäufers nicht enthalten und werden dem Käufer gesondert berechnet.
5.
Zeichnungen,
Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich,
wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.
6.
Die
Verkaufsangestellten des Verkäufers sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden
zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des
schriftlichen Vertrags hinausgehen.
III. Liefer- und Leistungszeit
1. Liefertermine oder -fristen, die verbindlich oder
unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform. Die Frist ist
eingehalten, wenn der Versand vor Fristablauf erfolgt. Gerät der Verkäufer
danach in Lieferverzug, so kann der Käufer nach Setzen einer angemessenen
Nachfrist nur nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen vom Vertrag zurücktreten.
2.
Die Dauer der
vom Käufer gesetzlich zu setzenden Nachfrist wird auf zwei Wochen festgelegt,
die mit Eingang der Nachfristsetzung beim Verkäufer beginnt.
3. Bei vom Käufer gewünschten Änderungen, die sich auf
die vereinbarte Lieferfrist auswirken, verlängert sich diese vereinbarte
Lieferfrist in angemessenem Umfang.
4. Lieferungs- und Leistungsverzögerungen aufgrund von
Verstößen gegen geistige Schutzrechte und dadurch bedingte Lieferverbote,
Fabrikations- oder Lieferstörungen bei den Vorlieferanten oder beim Verkäufer,
durch höhere Gewalt, Verkehrsstörungen, Streik, Aussperrung u.a.m, hat der
Verkäufer auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu
vertreten. Sie berechtigen den Verkäufer, die Lieferzeit um die Dauer der
Behinderung zu verlängern zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit
hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise
vom Vertrag zurückzutreten.
5. Der Verkäufer behält sich vor, eine versprochene
Leistung im Falle ihrer Nichtverfügbarkeit nicht zu erbringen. Der Verkäufer
ist auch zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, es sei
denn die Teillieferung oder Teilleistung ist für den Käufer nicht von
Interesse.
6. Der Verkäufer behält sich den Rücktritt für den Fall
vor, dass er selbst in einem kongruenten Deckungsgeschäft nicht richtig oder
nicht rechtzeitig beliefert wurde. Der Verkäufer behält sich auch ein
Rücktrittsrecht vor, wenn trotz zumutbarer Anstrengung zur Beschaffung der
Ware, die Ware nicht geliefert werden kann.
7. Der Käufer ist beim Versendungskauf verpflichtet, die
Ware bei Lieferung anzunehmen. Kommt er damit in Verzug, so kann der Verkäufer
eine nochmalige Lieferung so lange verweigern, bis der Kaufpreis gezahlt wurde.
Wenn der Käufer nach Ablauf einer ihm gesetzten Nachfrist die Annahme der
Liefergegenstände verweigert oder erklärt, die Ware nicht abnehmen zu wollen,
kann der Verkäufer die Erfüllung des Vertrages verweigern und ist berechtigt,
als Schadensersatz wahlweise entweder pauschal 20% des vereinbarten Kaufpreises
oder den Ersatz des effektiv entstandenen Schadens vom Käufer zu fordern.
Unabhängig davon trägt der Käufer alle entstandenen Lager- und erneute
Lieferkosten.
8. Mit Eintritt des Annahmeverzugs geht die Gefahr der
zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs auf den Käufer über.
9. Die Einhaltung der Liefer- und
Leistungsverpflichtungen des Verkäufers setzt die rechtzeitige und
ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Käufers voraus.
IV. Versand und Gefahrenübergang
1. Alle Sendungen, sowie etwaige Rücksendungen reisen
auf Gefahr des Käufers. Die Gefahr geht, auch wenn frachtfreie Lieferung
vereinbart ist, auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport
ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung die
Betriebsstätte des Verkäufers verlassen hat.
2. Sendungen an den Verkäufer sind, soweit nicht anderes
vereinbart worden ist, stets freizumachen. Besteht ein Anspruch des Kunden, für
den Transport nicht aufkommen zu müssen, z.B. bei einem Gewährleistungsfall,
erhält er nach Feststellung dieses Anspruchs seine Auslagen ersetzt. Unfreie
Sendungen werden nicht angenommen. Evtl. höhere Kosten als für den Versand als
Postpaket können nicht übernommen werden. Die Rücksendung hat ordnungsgemäß als
Postpaket zu erfolgen. Bei einer Rücksendung ist das
ausgefüllte Rücksendeformular beizufügen, zu finden unter:
http://www.lieske-elektronik.de/formulare/rma.pdf
3. Der Verkäufer ist berechtigt, jedoch nicht
verpflichtet, Lieferungen im Namen des und für Rechnung des Käufers zu
versichern.
V. Gewährleistung und Haftung
1.
Lieferungen des
Verkäufers sind nach Empfang unverzüglich auf ihre Mangelfreiheit zu
überprüfen. Minder- oder Falschlieferungen, sowie etwaige Mängel, sind
innerhalb einer Woche (eingehend beim Verkäufer), schriftlich unter Angabe der
Rechnungsnummer zu rügen. Mängel, die zunächst nicht erkannt werden konnten,
sind sobald sie erkannt werden unverzüglich und innerhalb der Verjährungsfrist
des gesetzlichen Gewährleistungsanspruches dem Verkäufer anzuzeigen.
2. Der Verkäufer haftet nur für Mängel, die bereits bei
Lieferung bestanden und nachweislich auf Lieferungs-, Fabrikations- oder
Materialfehlern beruhen. Die Gewährleistung bezieht sich auf Ersatzteile und
Arbeitslohn. Die Gewährleistung beginnt mit dem Tag des Kaufes und bezieht sich
auf das Gerät mit sämtlichen Einzelteilen. Sie kann vom Verkäufer in der Form
geleistet werden, dass Teile, die nachweislich aufgrund von Fabrikations- und
Materialfehlern defekt geworden sind, ausgetauscht oder repariert werden. Nach
seiner Wahl kann der Verkäufer statt Nachbesserung auch Ersatzlieferung
einzelner oder aller Teile leisten. Ein Recht auf Rücktritt oder Herabsetzung
der Vergütung besteht nur dann, wenn der reklamierte Mangel nach zweimaligem
Versuch, wofür angemessen Zeit und Gelegenheit bestanden haben muss, nicht
behoben werden konnte. Eine Verlängerung der Gewährleistung besteht dadurch
nicht. Austauschteile gehen in das Eigentum des Verkäufers über. Durch die
Gewährleistung werden weitergehende Ansprüche, insbesondere solche auf
Schadensersatz, nicht begründet. Ausgenommen von der Gewährleistung sind
Schäden die durch normale Abnutzung, unsachgemäße Behandlung und Eingriffe
durch den Käufer oder sonstige Dritte verursacht wurden. Schäden durch
Nichtbeachtung der Bedienungsanleitung, durch fahrlässige Behandlung oder
Missbrauch sind ebenfalls von der Gewährleistung ausgeschlossen. Geräte, die
äußerlich beschädigt oder geöffnet wurden (z.B. beschädigter
Sicherheitsaufkleber), können nicht mehr im Rahmen der Gewährleistung behandelt
werden.
3. Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen des
Verkäufers oder Herstellers nicht befolgt, Änderungen an den Produkten
vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die
nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfallen Ansprüche wegen
Mängel der Produkte, wenn der Käufer eine entsprechende substantiierte
Behauptung, dass erst einer dieser Umstände den Mangel herbeigeführt hat, nicht
widerlegt.
4. Bei berechtigter Rüge trägt der Verkäufer im Falle
einer Ersatzlieferung auch die Kosten für den Versand. Die Geltendmachung
weiterer Schadensersatzansprüche, insbesondere von Folgeschäden, ist
ausgeschlossen, soweit die Mängel nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
beruhen.
5. Soweit vom Hersteller für den Liefergegenstand eine
selbständige Garantie gegenüber dem Käufer gewährt wird, richten sich Art und
Umfang der Garantieleistungen ausschließlich nach dem Inhalt der
Herstellergarantie. Aus dieser Garantie kann ausschließlich der Hersteller in
Anspruch genommen werden. Die den Verkäufer nach den Ziffern 1-3 treffende
Gewährleistungsverpflichtung bleibt hiervon unberührt.
6. Die Einsendung der beanstandeten Ware an den
Verkäufer muss in dem dazugehörigen Original-Karton erfolgen; die Ware muss
ordnungsgemäß verpackt sein.
7. Bei unberechtigter Reklamation bleibt dem Verkäufer
die Berechnung einer Aufwandsentschädigung für die durchgeführten Prüfmaßnahmen
vorbehalten. Die Höhe ist abhängig vom Aufwand, beträgt minimal jedoch 15,-
Euro
8. Der Käufer ist zur Sicherung der von ihm auf den
Liefergegenstand aufgespielten Daten durch Überspielung auf externe Datenträger
verpflichtet. Anderenfalls haftet der Verkäufer nicht für die Wiederbeschaffung
der Daten. Die Gewährleistung beinhaltet die Wiederherstellung des Auslieferungszustandes,
sowie das Zurückspielen der Datensicherung.
9. Nichterhalt der Ware ist dem Verkäufer spätestens
zwei Wochen nach Erhalt der Rechnung anzuzeigen.
10.Ansprüche wegen
Mängel gegen den Verkäufer stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind
nicht abtretbar.
11.Die
Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse in den Absätzen 2 und 4 gelten nicht
für Ansprüche, die wegen arglistigen Verhaltens des Verkäufers entstanden sind,
sowie bei einer Haftung für gesondert vom Verkäufer schriftlich individuell
zugesicherte Beschaffenheitsmerkmale sowie für Ansprüche nach dem
Produkthaftungsgesetz. Soweit die Haftung des Verkäufers ausgeschlossen oder
beschränkt ist, gilt dies auch für Angestellte, Arbeitnehmer, Vertreter und
Erfüllungsgehilfen des Verkäufers.
VI. Eigentumsvorbehalt
1. Die Ware bleibt Eigentum des Verkäufers bis zur
Bezahlung sämtlicher, auch künftig entstehender Forderungen aus der
Geschäftsverbindung mit dem Käufer (Vorbehaltsware).
2.
Der Käufer darf
über die Vorbehaltsware nicht ohne Zustimmung des Verkäufers verfügen oder
diese verarbeiten. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund
(Versicherung, unerlaubte Handlung etc.) bezüglich der Vorbehaltsware
entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus
Kontokorrent) tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang
an den Verkäufer ab.
3.
Bei Zugriffen
Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf das Eigentum des Verkäufers
hinweisen, und diesen unverzüglich benachrichtigen, damit der Verkäufer seine
Eigentumsrechte durchsetzen kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, dem
Verkäufer die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder
außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Käufer.
4.
Bei
vertragswidrigem Verhalten des Käufers – insbesondere Zahlungsverzug – ist der
Verkäufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware
herauszuverlangen.
VII. Zahlung
1.
Die Lieferung
erfolgt per Nachnahme oder Vorkasse, soweit keine anderen Zahlungsmodalitäten
vereinbart sind. Behörden und öffentl. Einrichtungen werden auf Rechnung
beliefert. Die Preise sind Barpreise, auf die kein Skontoabzug mehr möglich
ist. Schulen erhalten 2% Schulrabatt. Bei Vorkassezahlung erhalten gewerbliche
Kunden 2% Rabatt, Reseller 1% Rabatt. Waren-Reservierungen bei
Vorkasselieferungen sind nur für drei Tage gültig.
2. Die Zahlungen gelten erst an dem Tage als geleistet,
an welchem der Verkäufer über den Rechnungsbetrag verlustfrei verfügen kann.
Banküberweisungen müssen durch den Käufer so durchgeführt werden, dass der
Käufer den Betrag ohne Abzug von Gebühren, Kosten und Steuern durch die
überweisende oder die empfangende Bank zufließt.
3. Im Falle eines Zahlungsverzuges hat der Verkäufer
Anspruch auf Verzugszinsen gemäß §288 BGB sowie auf Ersatz des durch den Verzug
entstehenden Schadens.
4. Sämtliche Zahlungen werden grundsätzlich auf die
ältere Schuld angerechnet, unabhängig von anderslautenden Bestimmungen des
Käufers. Sind bereits Kosten der Beitreibung und Zinsen entstanden, wird die
Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die
Hauptforderung angerechnet.
5. Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder
Minderung nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt
worden sind oder unstreitig sind.
6. Für jedes Mahnschreiben ist der Käufer verpflichtet,
dem Verkäufer eine Gebühr von 10 Euro zu bezahlen. Bankgebühren durch
Rückbuchungen hat der Käufer zu tragen.
VIII. Software und Literatur
1.
Bei Lieferung
von Software gelten über diese Bedingungen hinaus die besonderen Lizenz- und
sonstigen Bedingungen des Herstellers. Mit der Entgegennahme der Software
erkennt der Käufer deren Geltung ausdrücklich an.
2. Haftung für Schäden (z.B. Datenverlust), die durch
die Verwendung der Software entstehen, wird nicht übernommen. Bei
Individualanfertigungen werden jedoch grobe Fehler kostenlos beseitigt. Als
grobe Fehler gelten solche Fehler, die eine bestimmungsgemäße Verwendung der
Software verhindern.
IX. Gesetzliche
Rücknahmeverpflichtungen nach dem ElektoG
1.
Der Käufer ist
verpflichtet, die gelieferte Ware, sofern sie in den sachlichen
Anwendungsbereich des Elektrogesetzes (ElektroG) fällt, nach Beendigung der
Nutzung auf seine Kosten nach den gesetzlichen Vorgaben zu entsorgen. Er stellt
den Verkäufer von der Rücknahmepflicht sowie von diesbezüglichen Ansprüchen
Dritter frei.
2.
Die
Verpflichtungen und die Freistellung gemäß Ziff. 1 verjähren innerhalb eines
Jahres seit der endgültigen Beendigung der Warennutzung, die dem Verkäufer vom
Käufer schriftlich mitzuteilen ist. Die Frist beginnt mit Eingang der
schriftlichen Mitteilung beim Verkäufer.
3.
Liefert der
Käufer die Ware an Unternehmer bzw. nicht an private Haushalte weiter, so hat
er diesen vertraglich die Verpflichtung aufzuerlegen, die Geräte nach
Beendigung der Nutzung nach den gesetzlichen Vorgaben zu entsorgen, die dadurch
entstehenden Kosten zu tragen und für den Fall der erneuten Weiterlieferung
eine entsprechende Verpflichtung zur Übertragung der vorgenannten Pflichten zu
vereinbaren.
4.
Bei einem
Verstoß des Käufers gegen Ziff. 1 bis 3. ist dieser verpflichtet, die dem
Verkäufer durch Rücknahme, Entsorgung etc. entstehenden Kosten zu tragen.
X. Datenschutz / Kundendaten
1.
Der Kunde ist
damit einverstanden, dass im Rahmen der Geschäftsbeziehungen durch den
Verkäufer personenbezogene Daten im Sinne des Datenschutzgesetzes gespeichert
und verarbeitet werden dürfen, soweit dies im Rahmen der Durchführung dieses
Vertrages zweckmäßig ist.
XI. Anwendbares Recht,
Teilunwirksamkeit
1.
Auf alle
Rechtsbeziehungen zwischen Verkäufer und Käufer findet ausschließlich das Recht
der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die Anwendung des UN-Kaufrecht wird
ausdrücklich ausgeschlossen.
2. Sollte eine Bedingung in diesen Geschäftsbedingungen
unwirksam sein, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht
berührt. Eine unwirksame Bestimmung ist durch diejenige wirksam zu ersetzen,
die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
XII. Leistungsort, Gerichtsstand
1.
Leistungsort für
alle Verpflichtungen der Parteien ist der Ort, an welchem der Verkäufer zur
Zeit der Entstehung des Schuldverhältnisses seinen Wohnsitz hatte.
2.
Ist der
Besteller Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder
öffentlich-rechtliches Sondervermögen, oder liegt ein grenzüberschreitender
Sachverhalt vor, so wird als Gerichtsstand Freiburg i.Br. vereinbart. Der
Verkäufer kann den Käufer stets auch am Sitz des Käufers verklagen.